AGB

GÜLTIG AB 1. JUNI 2023

1. ANWENDUNGSBEREICH, AUSSCHLUSS FREMDER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

a)    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Stengele Holz- und Kunststofftechnik GmbH, mit Sitz in Kißlegg Deutschland (nachfolgend Stengele GmbH) gelten im geschäftlichen Verkehr für alle Verträge mit Unternehmern (§14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

b)    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Stengele GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten, auch wenn dies nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wird, für alle Geschäftsbeziehungen. Gegenbestätigungen des Bestellers und der Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen und diese haben keine Gültigkeit.

c)    Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen sind für die Stengele GmbH nur verbindlich, soweit sie ihnen in jedem Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

d)    Erbringt die Stengele GmbH Lieferungen und Leistungen, die Bauleistungen im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) sind, gilt dies ergänzend. Weitere Vereinbarungen, die zwischen der Stengele GmbH und dem Besteller zwecks Vertragsausführungen getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

2.    ZUSTANDEKOMMEN UND INHALT DES VERTRAGS

a)    Die Angebote der Stengele GmbH sind unverbindlich, sofern dies im Angebot nicht ausdrücklich anders bezeichnet ist. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montage, Skizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, für die Stengele GmbH aber insoweit unverbindlich.

b)    Ein Vertrag kommt erst zustande, nachdem eine schriftliche und unterschriebene Auftragsbestätigung von der Stengele GmbH abgegeben worden ist. Der Vertragsinhalt bestimmt sich aufgrund der schriftlichen Auftragsbestätigung der Stengele GmbH.

c)    Alle auf Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen gerichteten Erklärungen bedürfen der Schriftform.

d)    Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

e) Ohne die schriftliche Zustimmung der Stengele GmbH darf der mit dem Besteller abgeschlossene Vertrag vom Besteller weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen werden. Gleiches gilt für gesetzliche Ansprüche des Bestellers im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Forderungen gegen die Stengele GmbH können nur mit schriftlicher Zustimmung der Stengele GmbH abgetreten werden. Dies gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft, das die Forderung begründet hat, für beide Teile ein Handelsgeschäft ist.

3.    PREISE

a)    Es gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise der Stengele GmbH verstehen sich rein netto ab Werk zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

b)    Alle weiteren Nebenkosten, namentlich solche für Verpackung, Fracht, Versicherung, Steuern und Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers.

c)    Die Stengele GmbH behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn vier Monate oder später nach Abschluss des Vertrags durch die Stengele GmbH nicht zu vertretende Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen eintreten, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Materialpreisänderungen oder Energiepreisänderungen oder der Einführung oder Änderung öffentlicher Steuern oder Abgaben. Diese wird die Stengele GmbH dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Im Fall einer wesentlichen Übersteigung der Kosten, kann der Besteller binnen vier Wochen nach Mitteilung der Preiserhöhung den Vertrag kündigen.

4.    ZAHLUNGSBEDINGUNGEN / VERZUGSZINSEN / AUFRECHNUNG / ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

a)    Der Besteller hat seine Zahlungen in Euro zu erfüllen, sofern im Vertrag keine andere Währung vereinbart wurde. Es gelten die in der schriftlichen Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsfristen.

b)    Ist keine besondere Vereinbarung getroffen, sind Rechnungen ohne Abzug sofort fällig. Skontoabzug bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

c)    Der Besteller schuldet auf allen Verpflichtungen, mit denen er gegenüber der Stengele GmbH in Verzug ist, einen Verzugszins in Höhe von 9% p.a. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug unberührt.

d)    Tritt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Besteller ein, durch die die Ansprüche der Stengele GmbH gefährdet werden, wird ins-besondere die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers beantragt, so ist die Stengele GmbH bis zur Bewirkung der Kaufpreiszahlung oder einer Sicherheitsleistung berechtigt, die Lieferung zu verweigern. Leistet der Besteller innerhalb angemessener Frist weder Zahlung noch angemessene Sicherheit, ist die Stengele GmbH unter Ausschluss von Ersatzansprüchen des Bestellers berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

e)    Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Stengele GmbH anerkannt sind. Zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

5.    LIEFERUNG / TEILLIEFERUNGEN

a)    Als Liefertermin gilt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – der von der Stengele GmbH in der Auftragsbestätigung schriftlich festgelegte Termin.

b)    Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung der Stengele GmbH. Stimmt die Stengele GmbH nachträglichen Änderungen der Lieferung zu, so beginnt die Lieferfrist erneut zu laufen.

c)    Die Verbindlichkeit einer von der Stengele GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Freigaben und Genehmigungen von Plänen und Materialien und der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung sonstiger Verpflichtungen des Bestellers voraus.

d)    Die Lieferverpflichtung der Stengele GmbH steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch die Stengele GmbH verschuldet.

e)    Für die Einhaltung der Liefertermine und –fristen ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk maßgeblich.

f)   Die Stengele GmbH ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Handelsübliche Mehr- und Minderlieferungen sind zulässig.

g)    In Fällen höherer Gewalt ruhen die vertraglichen Pflichten beider Parteien. Die Termine und Fristen für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen verschieben sich entsprechend. Als Umstände höherer Gewalt gelten Umstände, die nicht in der Kontrolle der Vertragsparteien unterliegen sowie unvorhergesehene Ereignisse wie Krieg, Rohstoff- oder Energiemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Unfälle, Betriebsstörungen sowie Lieferterminüberschreitungen von Vorlieferanten, sofern dieser Lieferverzug durch Gründe höherer Gewalt verursacht wurde. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist die Stengele GmbH zum Rücktritt berechtigt.

6.    ABRUFAUFTRÄGE

a)    Bei Abrufaufträgen muss versandfertig gemeldete Ware unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls ist die Stengele GmbH berechtigt, sie nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach ihrer Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen.

b)    Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind Stengele GmbH Abrufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben, andernfalls ist die Stengele GmbH berechtigt die Bestimmungen nach billigem Ermessen selbst vorzunehmen.

c)    Überschreiten die einzelnen Abrufe insgesamt die Vertragsmenge, so ist die Stengele GmbH zu Lieferung der Mehrmenge berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Stengele GmbH kann die Mehrmenge zu den bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen.

7.    ABNAHMEN

a)    Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann sie nur in dem Lieferwerk bzw. im Lager der Stengele GmbH sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft erfolgen. Die persönlichen Abnahmekosten trägt der Besteller, die sachlichen Abnahmekosten werden ihm nach der Preisliste der Stengele GmbH berechnet.

b)    Erfolgt die Abnahme ohne das Verschulden der Stengele GmbH nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist die Stengele GmbH berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und ihm zu berechnen.

8.    VERSAND / GEFAHRÜBERGANG / VERPACKUNG

c)    Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt die Stengele GmbH den Spediteur oder Frachtführer.

d)    Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf den Besteller über.

e)    Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. In diesem Fall ist die Stengele GmbH berechtigt, die Ware nach billigem Ermessen auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern und die Ware als geliefert in Rechnung zu stellen.

f)    Auf schriftliches Verlangen des Bestellers wird die Ware auf seine Kosten gegen Transportschäden versichert. Pflichten und Kosten der Entladung gehen zu Lasten des Bestellers.

g)    Soweit handelsüblich, liefert die Stengele GmbH die Ware verpackt. Für Verpackung, Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgt die Stengele GmbH nach ihrer Erfahrung auf Kosten des Bestellers. Der Besteller ist berechtigt, das Verpackungsmaterial an die Stengele GmbH zurückzusenden. Kosten des Bestellers für den Rücktransport oder für eine eigene Entsorgung der Verpackung übernimmt die Stengele GmbH nicht.

9.    GÜTEN, MASSE

Güten und Maße der Kaufgegenstände bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss geltenden DIN-/EN- Bestimmungen bzw. Werkstoffblättern, mangels solcher nach Handelsgebrauch. Bezugnahmen auf Normen, Werksnormen, Werkstoffblätter oder Prüfbescheinigungen sowie Angaben zu Güte, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformitätserklärungen, Herstellererklärungen und entsprechende Kennzeichen wie CE und GS.

10.    EIGENTUMSVORBEHALT

a)    Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen – einschließlich sämtlicher der Stengele GmbH aus Kontokorrentkrediten zu-stehender Saldoforderungen -, die der Stengele GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder in der Zukunft zustehen, im Sicherungseigentum der Stengele GmbH (Vorbehaltsware).

b)    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen stets für die Stengele GmbH als Hersteller, ohne dass hieraus eine Verbindlichkeit für die Stengele GmbH erwächst.

c) Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller steht der Stengele GmbH das Mit-eigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der sonstigen verarbeiteten Gegenstände. Erlischt das Eigentum der Stengele GmbH durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller der Stengele GmbH bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sachen im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für die Stengele GmbH.

d)    Der Besteller darf die von der Stengele GmbH gelieferte Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, solange er nicht in Verzug ist, weiterveräußern. Die Ermächtigung zur Weiterveräußerung entfällt dann, wenn der Besteller mit seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot vereinbart hat.

e)    Der Besteller tritt hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer zustehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an die Stengele GmbH ab, und zwar bei Verarbeitung oder Verbindung in Höhe des Wertes der von Stengele GmbH gelieferten Ware. Die Stengele GmbH nimmt diese Abtretung an.

f)    Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Stengele GmbH behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

g)    Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen und hat der Stengele GmbH Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller trägt die Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt werden.

h)    Gerät der Besteller in Zahlungsverzug ist die Stengele GmbH berechtigt die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

i)    Die Stengele GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, sofern ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

11.    WARENEINGANGSPRÜFUNG / SACHMANGEL / GEWÄHRLEISTUNG

a)    Mängelansprüche bestehen nicht, wenn die gelieferten Sachen sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte bzw. gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen dergleichen Art üblich sind und die der Besteller nach Art der Sache erwarten kann. Für eine bestimmte Beschaffenheit hinsichtlich Geeignetheit oder Verwendungszweck steht die Stengele GmbH nur dann ein, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde; im Übrigen obliegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko ausschließlich dem Besteller.

b)    Der Besteller hat die empfangene Ware nach Erhalt unverzüglich zu untersuchen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Mängelansprüche bestehen nur, wenn Mängel unverzüglich schriftlich gerügt werden; versteckte Mängel müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.

c)    Der Besteller hat der Stengele GmbH Gelegenheit zur unverzüglichen Prüfung der Beanstandung zu geben, insbesondere beschädigte Ware und ihre Verpackung zur Inspektion durch die Stengele GmbH zur Verfügung zu stellen. Verweigert er dies, so ist die Stengele GmbH von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen, der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die Stengele GmbH sofort zu verständigen ist, oder wenn die Stengele GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen oder von der Stengele GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Die Übernahme von Kosten fremdbeauftragter Gutachter bedarf einer schriftlichen Vereinbarung im Einzelfall. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, ist die Stengele GmbH berechtigt, die der Stengele GmbH entstandenen Aufwendungen vom Besteller ersetzt zu verlangen.

d)    Zur Mängelbeseitigung ist der Stengele GmbH stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Bei Vorliegen eines Mangels wird die Stengele GmbH nach ihrer Wahl Nacherfüllung entweder durch Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung leisten, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.

e)    Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

f)    Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Anlieferung. Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

g)    Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen die Stengele GmbH bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

h) Die Anerkennung von Sachmängeln bedarf stets der Schriftform.

12.    Haftungsbegrenzung

a)    Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen die Stengele GmbH ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Aufwendungsersatz sowie für Ansprüche auf Ersatz eines sonstigen unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – einschließlich Begleit- oder Folgeschaden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund. Vor allem haftet die Stengele GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

b)   Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stengele GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.

Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Stengele GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Stengele GmbH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

c)    Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch nicht, soweit die Stengele GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder wenn sie eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt für ihre zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

d)    Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche gelten-den Verjährungsfrist gemäß Ziffer 11 lit. f). Dieses gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt.

13.    GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

a)    An Kostenanschlägen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfen, Abbildungen, Druckunterlagen, Versuchsteilen, Formen und Werkzeugen behält sich die Stengele GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit der Stengele GmbH zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.

b)    Sofern die Stengele GmbH Vertragsgegenstände nach vom Besteller übergebenen Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen verbindlichen Vorgaben zu liefern hat, übernimmt der Besteller die ausschließliche Gewähr dafür, dass bestehende Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen Dritte der Stengele GmbH unter Berufung auf derartige Schutzrechte insbesondere die Herstellung und/oder Lieferung derartiger Gegenstände, so ist die Stengele GmbH, ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein, berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Bestellers von diesem Schadensersatz zu verlangen. Der Besteller ist verpflichtet, die Stengele GmbH von allem mit einer Schutzrechtsverletzung gemäß Satz 1 in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

14.    AUSFUHRNACHWEIS

Holt ein Besteller, der außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ansässig ist (ausländischer Abnehmer) oder dessen Beauftragter die Ware ab oder befördert oder versendet er sie in das Ausland, so hat der Besteller der Stengele GmbH den steuerlich erforderlichen Ausfuhrnachweis beizubringen. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, hat der Besteller die für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik geltende Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag zu zahlen.

15.    AUFBEWAHRUNG VON VERSUCHSTEILEN, FORMEN UND WERKZEUGEN

Die Stengele GmbH bewahrt unentgeltlich in ihrem Besitz befindliche Versuchsteile, Formen und Werkzeuge – unabhängig von eventuell bestehenden Eigentumsrechten des Bestellers – längstens für die Dauer eines Jahres nach letztmaliger Fertigung aus der Form oder dem Werkzeug auf. Wartung und Pflege bleibt Sache des Eigentümers. Die Haftung der Stengele GmbH während dieser Zeit ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

16.    AUFHEBUNG, ERGÄNZUNG ODER ÄNDERUNG

Aufhebung, Ergänzung oder Änderung der AGB von Stengele GmbH bedürfen der Schriftform.

17.    ANWENDBARES RECHT

Für diese allgemeine Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen der Stengele GmbH und dem Besteller gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

18.    ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

a)    Erfüllungsort ist der Sitz der Stengele GmbH in Kißlegg, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

b)    Gerichtsstand bei allen Rechtsstreitigkeiten, die sich mittelbar oder unmittelbar aus Vertragsverhältnissen ergeben, denen diese Verkaufsbedingungen zugrunde liegen, ist der Sitz der Stengele GmbH, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Stengele GmbH ist auch berechtigt, den Besteller nach ihrer Wahl am Gericht seines Sitzes oder seiner Niederlassung zu verklagen.

19. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

STAND 06/2023